Allgemeine Informationen
Brasilien ist das größte Land Südamerikas und fünftgrößtes Land der Welt. Bei einem Urlaub in Brasilien kann man einiges entdecken. Bekannt ist zum Beispiel der Karneval, besonders in der Stadt Rio de Janeiro wird dieser ausgelassen gefeiert. Der „Karneval in Rio“ gilt als eines der größten Feste der Welt.
Viele männliche Urlauber verbinden mit Urlaub in Brasilien schöne Frauen in knappen Bikinis. Tatsächlich ist Brasilien leider auch für Sex- beziehungsweise Heiratstourismus bekannt. Nicht wenige der brasilianischen Frauen erhoffen sich in Europa ein besseres Leben.
Der Zuckerhut in Rio de Janeiro ist weit über die Landesgrenze hinaus berühmt. Ein weiteres Wahrzeichen dieser Stadt und beliebtes Fotomotiv ist die Christusstatue.
In São Paulo, der größten Stadt Brasiliens, kann man einige bedeutende Gebäude aus der Kolonialzeit besichtigen. Auch befindet sich hier das höchste Gebäude des Landes.
In Brasilien fließt auch der größte Fluss Südamerikas, der Amazonas. Wer einen Abenteuerurlaub verbringen möchte sollte sich in den Regenwald des Amazonasbeckens begeben.
Höchste Erhebung Brasiliens ist der 2.994 Meter hohe Pico da Neblina; „Neblina“ ist das portugiesische Wort für Nebel.
Naturliebhabern ist der Besuch der Iguazú-Wasserfälle unbedingt zu empfehlen, sie zählen zu den schönsten Wasserfällen der Welt. Mit einer Gesamtausdehnung von etwa 2,7 Kilometern sind sie etwa dreimal so groß wie die weitaus bekannteren Niagarafälle.
Erwähnenswert ist, dass Brasilien das artenreichste Land der Erde ist. Pflanzenliebhaber finden vor allem im Regenwaldgebiet seltene Farn- und Orchideenarten; Tierfreunde wiederum werden von den exotischen Vögeln wie Papageien, Tukanen und Kolibris begeistert sein.
Wie in den meisten anderen amerikanischen Staaten auch ist für die Einreise nach Brasilien kein Visum, sondern lediglich ein Reisepass erforderlich.
Vor einer Reise nach Brasilien sind einige Impfungen zu empfehlen. Hierzu gehören sowohl eine Impfung gegen Gelbfieber als auch gegen Diphtherie, Tetanus sowie Hepatitis A. Ebenfalls sollte man sich gegen Tollwut impfen lassen, diese Krankheit wird in Brasilien von infizierten Flughunden, den sogenannten “Vampiren”, übertragen.
Feiertage
1. Januar: Neujahr
Februar/März: (48 Tage vor Ostern): Karneval
Freitag vor Ostern: Karfreitag
21. April: Todestag des Freiheitskämpfers Tiradantes
60 Tage nach Ostern: Fronleichnam
1. Mai: Tag der Arbeit
7. September: Unabhängigkeitstag
12. Oktober: Unsere Liebe Erschienene Frau (Feiertag zu Ehren der Jungfrau Marias)
2. November: Nationalfeiertag (Tag der Ausrufung der Republik)
25. Dezember: Weihnachten
Quelle: www.tourismus.de
Einreise und Ausreise
Visumpflicht: Nein
Reisedokumente: Reisepass
Passgültigkeit: Zumindest 6 Monate bei Einreise
Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert.
Sonstiges: Es gibt Fälle, in denen die Aufenthaltsdauer willkürlich auf 30 Tage begrenzt wird und bei der Ausreise nach darüber hinaus gehendem Aufenthalt Strafen verhängt werden. Die Beschränkung der Aufenthaltsdauer ist auf dem Einreisestempel im Pass rechts oben handschriftlich vermerkt. In diesem Fall sollte sofort mit der österreichischen Botschaft Kontakt aufgenommen werden. Gegen eine allfällige, widerrechtlich verhängte Strafe muss innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Datum des Strafzettels bei der brasilianischen Botschaft in Wien schriftlich Einspruch erhoben werden. Im Zweifelsfall sollte auch hier sofort (um Fristversäumnis zu vermeiden) mit der Österreichischen Botschaft Rücksprache gehalten werden. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können. Derzeit wird von Reisenden, die aus Venezuela, Kolumbien, Peru und Bolivien kommen, eine gültige Gelbfieberimpfung verlangt.
Minderjährige, die ohne Begleitung beider Elternteile ausreisen, werden strikt kontrolliert. Minderjährige, die auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen (Doppelbürger), benötigen bei der Ausreise eine Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die Unterschriften müssen von der brasilianischen Vertretungsbehörde oder von einem brasilianischen Notar beglaubigt sein. Genauere Informationen dazu erteilt die brasilianische Botschaft.
Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Da dieser Widerruf unter Umständen nicht oder nicht rechtzeitig bei den Grenzkontrollbehörden bekannt ist, kann dies zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen.
Einfuhr und Ausfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung, Beträge ab 10.000,00 BRL (oder im Gegenwert) sind jedoch deklarationspflichtig (Zollformular wird im Flugzeug ausgegeben). Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar in bar oder in Travellerschecks. Sehr ratsam ist die Mitnahme von Kreditkarten. Am häufigsten verbreitet sind Visacard und Mastercard. Geldwechsel außerhalb der Bankzeiten ist am Flughafen, in guten Hotels und Reisebüros möglich.
Neuwertige Gegenstände für den persönlichen Bedarf bis zum Wert von 500 USD dürfen zollfrei eingeführt werden. Bei der Ankunft aus dem Ausland müssen jedoch auf einem Formular des brasilianischen Zolls alle eingeführten Gegenstände deklariert werden.
Bei Ankunft kann im Duty-free-Shop um 500 USD zollfrei eingekauft werden. Dies gilt jedoch nicht für offensichtlich zum Verkauf bestimmte Waren (insbesondere größere Mengen von Alkohol, obwohl hier keine fixen Quoten festgesetzt werden.) Waren im Wert von über 500 USD werden für den diesen Betrag übersteigenden Wert mit 50% besteuert.
Folgende Waren müssen speziellen Kontrollen unterzogen werden: Nahrungsmittel, Pflanzen und lebende Tiere, Medikamente außer für den persönlichen Gebrauch, Waffen und Munition, Foto- und Filmausrüstung von Journalisten.
Für Musikinstrumente muss im Voraus in Brasilien von der entsprechenden Agentur ein Zollvormerkverfahren durchgeführt werden. Das ca. 2-3 wöchige Verfahren muss abgewartet werden, sonst besteht bei der Einreise die Gefahr der Beschlagnahmung.
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung: Es dürfen in Brasilien erworbene Güter, sofern diese nicht zu Handelszwecken (Wiederverkauf) bestimmt sind, bis zu einem Wert von 2.000 USD als Gepäck ausgeführt werden, wobei die definitive Ausfuhr bis zu sechs Monaten nach der Ausreise des Touristen erfolgen kann.
In Zweifelsfällen sollte mit dem brasilianischen Zoll Rücksprache gehalten werden!
Motorräder, Trailers, Autos, Fahrräder, die mit einem Motor versehen sind, Flugzeuge, motorisierte Wasserski-Ausrüstungen, motorisierte Boote sowie Motoren für diese Fahrzeuge werden nicht als Reisegepäck angesehen, sondern unterliegen den normalen brasilianischen Exportbestimmungen.
Es ist streng verboten, ohne vorherige Genehmigung tropische Pflanzen und Tiere - mit Ausnahme von Haustieren - auszuführen. Bei Verstößen ist mit Verhaftung zu rechnen.
Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Einfuhrbestimmung für Brasilien kann nur die zuständige brasilianische Finanzbehörde („Receita Federal do Brasil“) oder die brasilianische Vertretungsbehörde in Österreich erteilen.
Die derzeit geltenden Einfuhrbestimmungen für Brasilien können auf der Website der brasilianischen Bundesfinanzbehörde „Receita Federal do Brasil“ (nur in Portugiesisch) abgerufen werden.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Verkehr und Klima
Das Klima in Brasilien ist größtenteils tropisch; die Temperaturen schwanken innerhalb des Jahres kaum. Vor allem die Region rund um den Amazonas zählt zu einem der regenreichsten Gebiete im Land.
Es existiert ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz. Für Besuche in verschiedenen Städten empfiehlt sich der Ankauf eines Air-Passes; dieses Rundreiseticket kann allerdings nur außerhalb Brasiliens gekauft werden. Ein Eisenbahnnetz ist so gut wie nicht vorhanden, das Netz an Überlandbussen ist gut ausgebaut.
Bei Reisen mit dem Auto ist wegen des schlechten Zustandes vieler Straßen äußerste Vorsicht geboten. Von Nachtfahrten wird dringend abgeraten. Es gibt nur wenige Autobahnen, der gesamte Güterverkehr wird über die Straße abgewickelt. In den Städten empfiehlt sich die Benutzung der relativ preiswerten Taxis, trotz der (geringen) Gefahr von Taxipiraterie. Internationale Führerscheine werden anerkannt, sofern der Text auch in Spanisch oder Portugiesisch gehalten ist. Österreichische Führerscheine müssen in einer offiziellen portugiesischen Übersetzung vorliegen. Diese muss von der Straßenverkehrsbehörde "Detran" (es gibt sie in allen Großstädten) bestätigt werden.
In Rio de Janeiro gibt es ein preisgünstiges Shuttle-Service zwischen dem Flughafen und einigen Hotels.
Klima:
Es gibt starke regionale Klimaunterschiede: Regenwaldklima bestimmt das Amazonas-Tiefland, im Bergland von Guyana und im Mittelwesten herrscht vorwiegend Savannenklima mit winterlicher Trockenzeit. Die Küstenregion im Nordosten hingegen weist tropisches Savannenklima auf. Um Rio de Janeiro und im Südosten herrscht randtropisches Klima vor, im Süden subtropisches Klima mit zum Teil sehr kühlen bis kalten Wintern (bis zum Gefrierpunkt).